Als Sachverständiger erstelle ich Gutachten für eine Vielzahl von Kunden und Mandanten, die eine objektive Bewertung eines Sachverhalts in der Informationstechnologie benötigen. Die Auftraggeber für ein Gutachten lassen sich grob in zwei Gruppen unterteilen: Gerichte und private Auftraggeber.
Beauftragung durch das Gericht
Aufträge durch das Gericht werden im Rahmen des Beweisbeschlusses für den Sachverständigen klar definiert. Als Gutachter müssen die Regeln gemäß der Sachverständigenverordnung eingehalten werden. Die Gutachtenerstellung erfolgt entlang der strengen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO). Ich garantiere die Einhaltung der höchsten Standards für Anlässe der Begutachtung bei Gericht.
Private Auftraggeber
Die Anlässe für die Gutachtenerstellung für einen privaten Auftrageber sind vielfältig. Als Auftraggeber treten insbesondere in Erscheinung:
- Unternehmen
- Anwälte
- Staatsanwaltschaft
- Versicherungen
- Ärzte / Praxen
- Apotheken