IT-Sachverständiger Dr. Baldauf – Herzlich Willkommen

IT EDV Sachverständiger Gutachter Informationstechnologie Dr. Baldauf

Sie benötigen als Unternehmen, Praxis, Gericht, Anwalt oder Behörde ein substantiiertes Gutachten oder Beratung zu Anlässen in der Informationstechnologie (IT/EDV)? Dann bin ich als vom BISG e.V. ernannter Sachverständiger für die Informatik – Fachbereiche: Netzwerke, Sicherheit, Datenschutz für Sie der richtige Ansprechpartner.

Meine IT-Gutachten durchleuchten auch komplexe Zusammenhänge und liefern die entscheidenden Aspekte zu einer objektiven Beurteilung, z.B. im Rahmen eines Streitfalls, einer Wertermittlung von Hardware oder Software sowie anderen Anlässen. Das IT-Gutachten wird nachvollziehbar für alle Beteiligten erstellt. Benötigen Sie anstelle eines Gutachtens eine Beratung zu einer wichtigen unternehmerischen Entscheidung im Bereich der IT? Hier unterstütze ich Sie auch gerne als Berater bei allen Anliegen rund um Ihre IT/EDV.

IT-Gutachten

Die Anforderungen an ein IT-Gutachten durch den Gutachter sind hoch. Einerseits müssen Sachverhalte objektiv und umfassend dokumentiert und das Gutachten mit Sorgfalt korrekt erstellt werden. Andererseits muss ein Gutachten nachvollziehbar und überprüfbar sein. Durch meine langjährige Tätigkeit in der IT sowie der Forschung mit vielen, von internationalen Gutachtern geprüften Publikationen, und Erfahrung in der Sachverständigentätigkeit kann ich auf höchstem Niveau Sachverhalte neutral dokumentieren, analysieren und bewerten. Die Anlässe für IT-Gutachten sind vielfältig:

  • Gutachtenerstellung als gerichtlich beauftragter Gutachter
  • substantiierendes Gutachten für einen Parteivortrag bei Gericht
  • Feststellung von Fehlern bei Software oder Hardware
  • Schadensgutachten bei Versicherungsfällen
  • Gutachten bei Urheberrechtsverletzungen (Software, Film, Werke, etc.)
  • Überprüfung der IT-Sicherheit
  • Wertermittlung von IT-Assets (Aktivierung in der Bilanz, Verkauf, Zusammenlegung, etc.)

Wertermittlung von Software und Hardware

Es bestehen oftmals falsche Vorstellungen davon, was ein nicht neuwertiges System oder eine Software tatsächlich Wert ist. Daher gilt es für Sachverständige häufig ein Wertgutachten entlang objektiver Richtlinien zu erstellen. Dabei können viele verschiedene Wertbegriffe eine Rolle spielen:

  • Substanzwert
  • Ertragswert
  • Anschaffungswert
  • Neuwert
  • Zeitwert
  • Restwert
  • Rumpfwert
  • Verkehrswert

Für die Wertermittlung ist entscheidend, zu welchem Zweck der Wert eines IT-Systems oder einer Software ermittelt wird. Dies ist im Einzelfall vorab zu prüfen. Ich berate Sie gerne diesbezüglich bei Ihrem Anliegen rund um die Gutachtenerstellung und Wertermittlung.

Warum einen geprüften IT-Sachverständigen beauftragen?

Der Begriff des „Sachverständigen“ ist in Deutschland nicht geschützt. Als vom BISG e.V. ernannter Sachverständiger für die Informatik – Fachbereiche: Netzwerke, Sicherheit, Datenschutz wurde die außerordentliche Sachkunde und Befähigung als Gutachter von einer externen Stelle geprüft. Somit haben Sie die Sicherheit, dass Sie höchste Qualität bei der Erstellung Ihres Gutachtens erwarten können.


Ihr Weg zum IT-Gutachten

Meine Leistungen können Sie deutschlandweit und international in Anspruch nehmen. Durch meine Tätigkeit bin ich in nahzu allen Großräumen wie in Berlin, Köln, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und München regelmäßig vor Ort. Standardmäßig werden die Gutachten auf Deutsch verfasst. Bei internationalen Tätigkeiten kann darüber hinaus auf englisch kommuniziert und das Gutachten verfasst werden.

  1. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf – telefonisch oder per E-Mail
    Tel.: 02202 2514675 oder Mail an info@it-sachverstaendiger-dr-baldauf.de
  2. Analyse und Beratung der richtigen Vorgehensweise
  3. Angebots- und Vertragserstellung
  4. Vereinbarung eines Ortstermins
  5. Analyse des Zustands
  6. Datenauswertung
  7. Erstellung des Gutachtens
  8. Zustellung des Gutachtens

Verschlüsselter Kontakt zum IT-Sachverständigen Dr. Baldauf

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